Norm: NO §169 Abs1NO §170 Abs1RStDG §123 Abs2RStDG §124RStDG §128
Rechtssatz: Den Bezugspunkt der rechtlichen Beurteilung, ob „Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ besteht, bilden die im Einleitungsbeschluss auf Sachverhaltsebene bezeichneten Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO), nicht der Abtretungsbeschluss der Notariatskammer (§ 169 Abs 1 NO). Im Einleitungsbeschluss gegenüber dem Abtret... mehr lesen...