Norm: NO §169 Abs1NO §170 Abs1RStDG §123 Abs2RStDG §124RStDG §128
Rechtssatz: Den Bezugspunkt der rechtlichen Beurteilung, ob „Grund zur Fortsetzung des bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens“ besteht, bilden die im Einleitungsbeschluss auf Sachverhaltsebene bezeichneten Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO), nicht der Abtretungsbeschluss der Notariatskammer (§ 169 Abs 1 NO). Im Einleitungsbeschluss gegenüber dem Abtret... mehr lesen...
Norm: NO §170 Abs1RStDG §123 Abs2TStDG §130 Abs3
Rechtssatz: Im Einleitungs- und Verweisungsbeschluss hat das Disziplinargericht der ihm vom Gesetz ausdrücklich auferlegten Pflicht zu bestimmter, das heißt übersichtlicher und klarer Bezeichnung der Beschuldigungspunkte zu entsprechen, schon um dem Beschuldigten sachgerechte Verteidigung zu ermöglichen. Entscheidungstexte Ds 31/13 Entschei... mehr lesen...
Norm: NO §157 Abs1NO §170 Abs1RStDG §123 Abs2
Rechtssatz: Teilrechtskraft der Einstellung von der Beschwerde nicht relevierter Beschuldigungspunkte (§ 170 Abs 1 [§ 123 Abs 2 RStDG] NO) scheidet bei im Einleitungsbeschluss erkennbar angenommenem Zusammenhang aus. Entscheidungstexte Ds 31/13 Entscheidungstext OGH 08.05.2014 Ds 31/13 Europea... mehr lesen...