Norm: B-VG Art89 Abs1MRK Art6 Abs1RStDG §115 Abs2StPO §281
Rechtssatz: Richterausgeschlossenheit auf die vom Gesetz selbst verlangte Teilnahme am Verweisungsbeschluss zu gründen, unterstellt dem (den durch § 115 Abs 2 erster Satz RStDG verwiesenen Vorschriften der §§ 43 bis 45 StPO gegenüber speziellen) RStDG - ohne Beleg - (gesetzesplangemäßen) inneren Widerspruch. Richterausgeschlossenheit unter diesem Blickwinkel scheidet demnach aus. Verfas... mehr lesen...