Entscheidungen zu § 104 Abs. 2 RStDG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2013/4/17 Ds2/13

Norm: RStDG §101 Abs1RStDG §104 Abs1RStDG §104 Abs2
Rechtssatz: Die Schuldfrage (§ 101 Abs 1 RStDG) hängt nicht vom Verhalten des Beschuldigten in dem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren ab. Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung kann daher nur die Sanktionsfrage (§ 104 Abs 1 und 2 RStDG) beeinflussen. Entscheidungstexte Ds 2/13 Entscheidungstext OGH 17.04.2013 Ds 2/13 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.04.2013

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