RS OGH 2013/4/17 Ds2/13

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Veröffentlicht am 17.04.2013
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Norm

RStDG §101 Abs1
RStDG §104 Abs1
RStDG §104 Abs2

Rechtssatz

Die Schuldfrage (§ 101 Abs 1 RStDG) hängt nicht vom Verhalten des Beschuldigten in dem gegen ihn geführten Disziplinarverfahren ab. Ein Beitrag zur Wahrheitsfindung kann daher nur die Sanktionsfrage (§ 104 Abs 1 und 2 RStDG) beeinflussen.

Entscheidungstexte

  • Ds 2/13
    Entscheidungstext OGH 17.04.2013 Ds 2/13

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128652

Im RIS seit

02.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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