Die erste Instanz warf dem Beschuldigten Dr. K B mit Straferkenntnis eine neunfache Verletzung des § 18 Abs 2 in Verbindung mit § 9 Stmk. Pflegeheimgesetz vor, wobei die Tat wie folgt umschrieben wurde: Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen Verantwortlicher der H - S Seniorenheim GmbH, die persönlich haftende Gesellschafterin der H - S Seniorenheim GmbH &Co KG ist, welche am Standort G, B 80 ein Pflegeheim im Sinne des Steiermärkischen Pflegeheimgese... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus § 18 Abs 2 Stmk Pflegeheimgesetz (PHG) geht nicht hervor, wer Adressat der Sanktionen für ein Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen über die Pflegedokumentation ist. Nach § 8 Abs 6 PHG, der mit diesem Gesetz neu eingeführt wurde, hat die Pflegedienstleitung die Verantwortung für die gesamte Pflege zu tragen. Mit dieser Position kann nach Abs 3 nur eine Fachkraft aus dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege betraut werden. Zu ihrem eigenverantwortlichem Tätigk... mehr lesen...