Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, gemäß den §§ 60 Abs. 1 und Abs. 2 Z 6, 63 und 66 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot. Diese Maßnahme begründete sie im Wesentlichen damit, dass die Beschwerdeführerin zur Erlangung eines Visums "C" bei der österreichischen Vertretungsbehörde in Ankara unrichtige Angaben gemacht habe, um sich ... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §60 Abs1;FrPolG 2005 §60 Abs2 Z6;NAG 2005 §12;NAG 2005 §46;NAG 2005 §47;NAG 2005 §49; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/21/0373 E 27. Februar 2007 RS 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Quotenregelung in Nachzugsfällen würde es eine Ungleichbehandlung der Fremden untereinander darstellen, in Täuschungsfällen einem Fremden zu gestatten, ... mehr lesen...
Mit dem zitierten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid erließ die belangte Behörde gegen die Beschwerdeführerin, eine türkische Staatsangehörige, gemäß § 60 Abs. 1 und 2 Z 6 und den §§ 63 und 66 Fremdenpolizeigesetz 2005 - FPG ein auf fünf Jahre befristetes Aufenthaltsverbot. Zur Begründung: dieser Maßnahme führte sie im Wesentlichen aus: Die (am 23. Februar 1987 geborene) Beschwerdeführerin habe am 8. Juni 2005 bei der österreichischen Vertretungsbehörde in Ankara einen Antrag au... mehr lesen...
Index: 41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 2005 §60 Abs1;FrPolG 2005 §60 Abs2 Z6;NAG 2005 §12;NAG 2005 §46;NAG 2005 §47;NAG 2005 §49;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Quotenregelung in Nachzugsfällen würde es eine Ungleichbehandlung der Fremden untereinander darstellen, in Täuschungsfällen einem Fremden zu gestatten, anders als bei rechtmäßigem Alternativverhalten sofort in Österreich zu bl... mehr lesen...