Entscheidungsgründe: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Verfahrensgang 1. Der Antrag auf internationalen Schutz des Beschwerdeführers vom 09.11.2016 wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom XXXX 2018, Zl. XXXX , gemäß § 3 Abs. 1 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Türkei nicht zugerkannt (Spruchpunkt II.). Ein Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.02.2018 stellte der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.05.2018, Zl. 427511107-180155971, wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste illegal ins Bundesgebiet ein und stellte am 16.07.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz, den die belangte Behörde am 21.07.2014 abwies, keinen Aufenthaltstitel erteilte, eine Rückkehrentscheidung erließ und feststellte, dass die Abschiebung nach Nigeria zulässig ist. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben, die mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.06.2016, GZ I406 2010365-1/9E, als u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründend es Art. 8 EMRK ein. I.2.1. In Bezug auf den bisherigen Verfahrenshergang und das Vorbringen der bP wird vorerst auf die Ausführungen der belangten Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründend es Art. 8 EMRK ein. I.2.1. In Bezug auf den bisherigen Verfahrenshergang und das Vorbringen der bP wird vorerst auf die Ausführungen der belangten Behör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge entsprechend der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1" bis "bP3" bezeichnet), sind Staatsangehörige der Republik Georgien und brachten am im Akt ersichtlichen Datum Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründend es Art. 8 EMRK ein. I.2.1. In Bezug auf den bisherigen Verfahrenshergang und das Vorbringen der bP wird vorerst auf die Ausführungen der belangten Behör... mehr lesen...