Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ist Staatsangehörige der Republik Bosnien-Herzegowina. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 05.08.2019, der BF zugestellt am 07.08.2019, wurde die BF anlässlich ihrer Festnahme am über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot für den Fall ihrer Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde die BF zur Abgabe ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 24.10.2019 wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien-Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1, 3 FPG gegen den BF ein au... mehr lesen...