IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Zeinhofer über die Beschwerde des F C N, vertreten durch RA Mag. D V, x, x, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 6. Juli 2022, GZ: BA-3/14, (mitbeteiligte Partei: mj. M C N, gesetzlich vertreten durch M M H M, x, x), betreffend Namensänderung zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist e... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seinen Richter Dr. Zeinhofer über die Beschwerde des Ing. J K, x, x, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 30.03.2022, GZ: BHSDPst-2022-87657/7-TrL, betreffend Namensänderung zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision unzulässig. Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich erkennt durch seine Richterin Dr. Lukas über die Beschwerde des Z F, x, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Linz vom 26. Juli 2021, GZ: SJF/SH, betreffend Leistung der Sozialhilfe zur Unterstützung des Lebensunterhalts sowie zur Befriedigung des Wohnbedarfs nach dem Oö. SOHAG zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision zuläss... mehr lesen...