Am 25. Februar 1987 schlossen die Beschwerdeführerin, vertreten durch den auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren einschreitenden Rechtsanwalt Dr. E, und J, vertreten durch Dr. W, Rechtsanwalt in L, vor dem Bezirksgericht Salzburg folgenden (prätorischen) Vergleich: "1.) Herr J verpflichtet sich bei sonstiger Exekution, einen Betrag, von DM 4,512.573,-- samt 8 % Zinsen seit 1.3.1987, effektiv, an die R-AG auf deren Konto bei der C-Bank in F, Kontonummer xxxxxxx, zu bezahlen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: B-VG Art130 Abs2;DevG Präambel;NBG 1984 §2 Abs2;NBG 1984 §2 Abs3;NBG 1984 §2 Abs4;
Rechtssatz: Die Erteilung einer devisenrechtlichen Bewilligung durch die Österreichische Nationalbank ist NICHT in ihr Ermessen gestellt; bei den betreffenden Bestimmungen des DevG handelt es sich nämlich nicht um Ermessensvorschriften ... mehr lesen...
1.1. Mit Schriftsatz vom 15. April 1985 stellten die beschwerdeführenden Parteien bei der Oesterreichischen Nationalbank den Antrag auf nachträgliche Genehmigung a) der Bürgschaft vom 25. November 1981 des R und des S gegenüber der erstbeschwerdeführenden Partei für deren Forderungen gegenüber der Firma X-AG (im folgenden: AG), Schweiz, über sfrs 1,800.000,-- sowie b) zum Erwerb von 500 Inhaberaktien a sfrs 1.000,-- am Aktienkapital der AG, Schweiz, durch die Firma S und R Ges... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: DevG §14 Abs1;DevG §7 Abs2;NBG 1984 §2 Abs2;NBG 1984 §2 Abs3;NBG 1984 Präambel; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 507;
Rechtssatz: Erwirbt ein Inländer von zwei Ausländern Aktien und wird dieser Erwerb von der Bürgschaftserklärung eines inländischen Dritten an einen ausländischen Vierten abhängig gemacht, so kommt es dabei auf die Person... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/03 Nationalbank
Norm: B-VG Art130 Abs2;DevG Präambel;NBG 1984 §2 Abs2;NBG 1984 §2 Abs3;NBG 1984 §2 Abs4;
Rechtssatz: Die Erteilung einer devisenrechtlichen Bewilligung durch die Österreichische Nationalbank ist nicht in ihr Ermessen gestellt; bei den betreffenden Bestimmungen des DevG handelt es sich nämlich nicht um Ermessensvorschriften ... mehr lesen...