Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verlieh die Berghauptmannschaft Graz der XXXX (nunmehr: XXXX ; in der Folge: Verleihungswerberin) gemäß § 34 Abs. 1 Berggesetz 1975, BGBl. Nr. 259, über deren Ansuchen auf Grund eines erschlossenen natürlichen Vorkommens von Talk Bergwerksberechtigungen für 16 Grubenmaße mit der Bezeichnung I bis XVI auf im Einzelnen genannten Grundstücken. 2. Dagegen wurden die vorliegenden Berufungen (nunmehr: Beschwerde... mehr lesen...