Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, den noch offenen Teil des mit Bescheid der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus vom 07.12.2018, GZ BMNT-64.300/0225-VI/8/2018, festgesetzten Beitrags zum Grubenrettungswesen für XXXX für das Jahr 2019 an die Hauptstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen GmbH zu zahlen. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde. Am 27.05... mehr lesen...