Begründung: 1. Gegenstand: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.8.2024 wurde der XXXX die Genehmigung für den XXXX unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.8.2024 wurde der römisch 40 die Genehmigung für den römisch 40 unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vom 24.4.2015, GZ BMWFW-67.050/0053-III/10/2015, wurde der mitbeteiligten Partei des vorliegenden Verfahrens, der XXXX (im Folgenden: Projektwerberin) die Bergwerksberechtigung für die Überschar „St. Donat I“ aufgrund eines erschlossenen Vorkommens des bergfreien mineralischen Rohstoffes Diabas auf den Grundstücken Nr XXXX verliehen.... mehr lesen...