Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 24.09.2008, Zl. 300-4072-2008, wurde der Berufungswerber (BW) schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der *** GesmbH mit Sitz in ***, zu verantworten, dass in der weiteren Betriebsstätte in ***, das Produkt Eiswürfel (eigene Erzeugung), entgegen den Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes in Verkehr gebracht worden sei, obwohl es verboten ist, Lebensmittel, die für... mehr lesen...