Auf Grund der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit - nach Aufhebung des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. März 1993 durch das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1994, Zl. 93/04/0070, im fortgesetzten Verfahren ergangenen - Bescheid des im Devolutionswege zuständig gewordenen Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner ... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht26/02 Markenschutz Musterschutz
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;AuskunftspflichtG 1987 §5 Abs2;MarkenSchG 1970 §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein konkret bezeichnetes Wortbildzeichen als Marke registriert ist, dh ob ein bestimmtes Zeichen einer eingetragenen Marke gleich ist, wird von der in § 22 Abs 1 MarkenSchG normierten Auskunftspflicht schon deshalb umfaßt, weil die eine... mehr lesen...