Der Beschwerdeführer stellte am 27. Oktober 2003 einen Antrag an den Landeshauptmann von Oberösterreich auf Erteilung der Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Oberkappel - Hofkirchen - Lembach - Rohrbach sowie am 17. September 2003 den Antrag auf Erteilung einer Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie Helfenberg - St. Peter - Haslach - Rohrbach. Beide Anträge umfassten jeweils nur die Hinfahrt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2004, bei der erstinstanzlichen Behörde eingelangt am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §73 Abs1 idF 2002/I/065;AVG §73 Abs2 idF 2002/I/065;KflG 1999 §14;KflG 1999 §5;KflG 1999 §7 Abs1 Z4 litb;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0164
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass es sich allenfalls um eine komple... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 8. Juni 1988, Zl. 87/03/0152-9, verwiesen. Mit dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen Bescheid vom 6. Juni 1989 wies der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr das Ansuchen des Beschwerdeführers um Einrichtung eines zusätzlichen Kurspaares zwischen Litschau und Wien an Freitagen gemäß § 4 Abs. 1 Z. 3 des Kraftfahrliniengesetzes 1952, BGBl. Nr. 84 (KflG 1952), ab. Diesen Bescheid bekämpfte der Beschwerdeführer vor dem ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb impl;KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litc;KflG 1952 §4;KflG 1952 §5;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG betrifft nicht nur den Fall, daß ein ganz neuer Konzessionswerber mit einem bereits bestehenden Verkehrsunternehmen in eine Konkurrenzsituation tritt, vielmehr auch den, daß einer von mehreren Konzessionsinhabern um eine solche Konzessionse... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §1 Abs1;KflG 1952 §4;KflG 1952 §5;KflGDV 01te 1954 §1 Abs1;
Rechtssatz: Die Genehmigung einer durchlaufenden Befahrung mehrerer Kraftfahrlinien ("Kopplungsgenehmigung" gem § 1 Abs 1 der ersten KflGDV) bedeutet eine inhaltliche Erweiterung der Kraftfahrlinienkonzession; wie jede andere Konzessionsänderung unterliegt sie daher den Grundsätzen für die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1952 §1 Abs1 impl;KflG 1952 §4 Abs1;KflG 1952 §5;KflGDV 01te 1954 §4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die teilweise Aufhebung einer Auflage nach § 4 Z 1 der ersten KflGDV (- Bedienungsverbot -) stellt begrifflich eine Erweiterung der Konzession des bisher mit einem solchen Verbot belastet gewesenen Unternehmens dar (Hinweis E 8.5.19... mehr lesen...