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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb impl;Rechtssatz
§ 4 Abs 1 Z 5 lit c KflG betrifft nicht nur den Fall, daß ein ganz neuer Konzessionswerber mit einem bereits bestehenden Verkehrsunternehmen in eine Konkurrenzsituation tritt, vielmehr auch den, daß einer von mehreren Konzessionsinhabern um eine solche Konzessionserweiterung ansucht, die eine Konkurrenzierung der anderen Konzessionsinhaber bedeuten könnte, welche zur Abdeckung des Verkehrsbedürfnisses keiner Konzessionsänderung bedürfen (hier: zusätzliches Kurspaar).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990030189.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2009