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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1 idF 2002/I/065;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/03/0164Rechtssatz
Allein der Umstand, dass es sich allenfalls um eine komplexe Materie handelt, kann nicht ausreichen, um vom Vorliegen eines unüberwindlichen, einer im Sinne des § 73 Abs 1 AVG fristgerechten Entscheidung über die Konzessionsanträge nach dem KflG 1999 entgegenstehenden Hindernisses auszugehen (vgl dazu das hg Erkenntnis vom 10. März 1992, Zl 91/07/0113).
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005030163.X01Im RIS seit
11.11.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017