Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 KflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/1/24 2004/03/0007

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Kraftfahrlinienbetriebsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien als Konzessionsinhaber der Kraftfahrlinie Wien - Kladovo entgegen § 20 Z 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG), wonach die Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2008

RS Vwgh 2008/1/24 2004/03/0007

Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §20;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §25;KflG 1999 §3 idF 2002/I/077;KflG 1999 §45 Abs1;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 22 Abs 2 letzter Satz KflG, wonach der Betriebsführer der Aufsichtsbehörde "in gleicher Weise wie der Konzessionsinhaber verantwortlich" ist, kann nicht entnommen werden, dass den Konzessionsinhaber die im § 20 KflG normierten "Pflic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2008

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