1.1. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein von der belangten Behörde als Feststellungsbescheid gedeutetes Schreiben des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Jänner 2003 gemäß §§ 66 Abs. 4, 67a Abs. 1 und 64 Abs. 1 AVG und §§ 8 und 21 Z. 4 des Kraftfahrliniengesetzes als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen Folgendes festgehalten: Dem Beschwerdeführer sei mit Bescheid des Landeshauptmann... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;KflG 1952 §4 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem Absatz des Bescheidspruchs "Bei fruchtlosem Fristablauf" (gemeint: der Frist zur Benennung eines Betriebsleiters) "oder wenn der Antrag der Bestellung eines Betriebsleiters gemäß § 10 Abs. 5 Kraftfahrliniengesetz ... nicht ... mehr lesen...