Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei eine Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie erteilt, wobei als Auflage eine Fahrplanabsprache mit der beschwerdeführenden Partei - die als Betreiberin einer Gleichlaufstrecke Partei des Verwaltungsverfahrens war - vorgeschrieben wurde. Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §8;KflG 1999 §19;VwGG §30 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Mitbeteiligten eine Konzession zum Betrieb einer Kraftfahrlinie erteilt, wobei als Auflage eine Fahrplanabsprache ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gegenüber gemäß § 25 i.V.m. § 19 Abs. 2 und § 20 Z. 1 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/99 (KflG), hinsichtlich der mit Bescheid vom 14. August 2000 erteilten Konzession zum Betrieb der österreichischen Teilstrecke der internationalen Kraftfahrlinie Wien - Arandelovac die "2. schriftliche Verwarnung" ausgesprochen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Berechtigung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie gemäß § 25 le... mehr lesen...