Norm: KBGG §2 Abs8
Rechtssatz: Bei getrennt lebenden Elternteilen ist neben der Obsorge beider Eltern als (zusätzliche) Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld die Festlegung des Wohnsitzes des Anspruchswerbers als hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes gemäß § 177 Abs 4 ABGB nicht erforderlich. Entscheidungstexte 10 ObS 51/19a Entscheidungstext OGH 28.05.2019 10 ObS 5... mehr lesen...
Norm: FLAG§10 Abs2: FLAG §2a Abs1KBGG §2 Abs1 Z1KBGG §2 Abs8
Rechtssatz: Bei getrennt lebenden Elternteilen steht das Fehlen der Personenidentität von Familienbeihilfebezieher und Kinderbetreuungsgeldwerber dem Erfordernis der zweimonatigen Mindestbezugsdauer nicht entgegen, wenn das Fehlen der Personenidentität nur darauf zurückzuführen ist, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe auf den anderen Elternteil jeweils nur mit dem Monatsersten über... mehr lesen...