RS OGH 2019/5/28 10ObS51/19a, 10ObS111/19z, 10ObS16/20f, 10ObS45/19v

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Norm

KBGG §2 Abs8

Rechtssatz

Bei getrennt lebenden Elternteilen ist neben der Obsorge beider Eltern als (zusätzliche) Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld die Festlegung des Wohnsitzes des Anspruchswerbers als hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes gemäß § 177 Abs 4 ABGB nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132680

Im RIS seit

05.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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