Norm
KBGG §2 Abs8Rechtssatz
Bei getrennt lebenden Elternteilen ist neben der Obsorge beider Eltern als (zusätzliche) Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld die Festlegung des Wohnsitzes des Anspruchswerbers als hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes gemäß § 177 Abs 4 ABGB nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132680Im RIS seit
05.08.2019Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021