RS OGH 2019/3/26 10ObS17/19a, 10ObS16/20f, 10ObS45/19v

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Veröffentlicht am 26.03.2019
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Norm

FLAG§10 Abs2: FLAG §2a Abs1
KBGG §2 Abs1 Z1
KBGG §2 Abs8

Rechtssatz

Bei getrennt lebenden Elternteilen steht das Fehlen der Personenidentität von Familienbeihilfebezieher und Kinderbetreuungsgeldwerber dem Erfordernis der zweimonatigen Mindestbezugsdauer nicht entgegen, wenn das Fehlen der Personenidentität nur darauf zurückzuführen ist, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe auf den anderen Elternteil jeweils nur mit dem Monatsersten übergehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132595

Im RIS seit

05.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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