1.1. Laut Meldung eines Organes der Bundespolizeidirektion Schwechat, Wachzimmer Mannswörth, vom 11. Mai 1981 habe dieses am genannten Tag festgestellt, daß die Mannswörther Straße in Schwechat-Mannswörth in Höhe der Kreuzung mit der Römerstraße in einer Länge von ca. 30 bis 40 m durch herumliegenden groben Schotter verunreinigt gewesen sei. Da Gefahr für ein- und mehrspurige Fahrzeuge bestanden habe, sei um 09.35 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Mannswörth zur Beseitigung der Schotterab... mehr lesen...
Index: L44003 Feuerwehr NiederösterreichL44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FPolG NÖ 1974 §1 Abs1;FPolG NÖ 1974 §29;StVO 1960 §98a Abs2;StVO 1960 §98a Abs3;
Rechtssatz: Bei der Entfernung einer groben Schotterspur von einer Straße handelt es sich um die Abwehr einer spezifischen Gefahr, die eine bundesgesetzliche Regelung gefunden hat, sodaß die hoheitlichen Regelunge... mehr lesen...