RS Vwgh 1991/8/14 86/17/0158

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Veröffentlicht am 14.08.1991
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L44003 Feuerwehr Niederösterreich
L44103 Feuerpolizei Kehrordnung Niederösterreich
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FPolG NÖ 1974 §1 Abs1;
FPolG NÖ 1974 §29;
StVO 1960 §98a Abs2;
StVO 1960 §98a Abs3;

Rechtssatz

Bei der Entfernung einer groben Schotterspur von einer Straße handelt es sich um die Abwehr einer spezifischen Gefahr, die eine bundesgesetzliche Regelung gefunden hat, sodaß die hoheitlichen Regelungen des NÖ FGG über die hier normierten, mit Hilfe der Feuerwehr zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Gemeinden in diesem Bereich gemäß § 1 leg cit überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1986170158.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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