Der Berufungswerber stand in Verdacht an einem genau bezeichneten Tatort und Tatzeitpunkt als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges das Lichtzeichen Halt Rotlicht mißachtet zu haben und sein Kraftfahrzeug nicht vor dem Schutzweg angehalten zu haben. Wegen dieser Übertretung des § 38 Abs 5 iVm § 38 Abs 1 lit b StVO wurde der Berufungswerber mit einer Geldstrafe von S 1.000,-- bestraft. Der Berufungswerber erhob rechtzeitig Berufung und führte an, er habe bei grün blin... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 38 Abs 5 StVO, bei rotem Licht anzuhalten, trifft den Lenker eines Fahrzeuges dann, wenn hinsichtlich der betreffenden Verkehrslichtsignalanlage die Behörde im Sinne des § 36 Abs 1 erster. Satz bestimmt hat, daß an der betreffenden Stelle der Verkehr durch Lichtzeichen zu regeln ist (Erk. des VwGH vom 18.02.1981, Zl. 03/3031/80). Eine -Bestimmung- im Sinne des § 36 Abs 1 StVO stellt keine Verordnung im Sinne des § 43 StVO dar, weil die Anordnung, daß an... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein behördlicher Entfernungsauftrag im Sinne des § 98 Abs 3 StVO setzt Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs voraus. Eine solche Einrichtung liegt nicht vor bei einer Tafel mit einem im weißen Kreis abgedruckten Schriftzug - Privatstraße-. Daran ändert die (dadurch bedingte) gewisse Ähnlichkeit mit dem Verbotszeichen -Fahrverbot- in beiden Richtungen nichts (dies auch im Hinblick auf § 35 Abs 2 StVO, wonach Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs v... mehr lesen...