Entscheidungen zu § 97 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1970/6/29 1323/69

Die Bundespolizeidirektion Salzburg sprach mit Straferkenntnis vom 18. September 1967 aus, der Beschwerdeführer habe am 16. Dezember 1966 um 14,50 Uhr in Salzburg, Augustinergasse, vor der Volksschule Mülln, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Personenkraftwagens a) durch einen schadhaften Auspuff mit dem Personenkraftwagen übermäßigen Lärm erregt, b) sich als Fußgänger auf der Fahrbahn aufgehalten und c) der Weisung des Wachebeamten, den Gehsteig aufzusuchen, nicht Folge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1970

RS Vwgh 1970/6/29 1323/69

Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs3StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209
Rechtssatz: Die erteilten Weisungen müssen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehres dienen. Das dieser zum Zeitpunkt der Erteilung der Weisung bereits behindert sein muss, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:197... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1970

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