IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Schnabl über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, als Vertreter der Vereine B, C und D, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 25.09.2018, GZ. ***, betreffend Erteilung der verkehrsrechtlichen Bewilligung zur Durchführung einer sportlichen Veranstaltung samt Verfügung der Überwachung durch Organe der Straßenaufsicht nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.11.2018 Norm: StVO 1960 §96 Abs6SPG §5a Abs1SPG §5b Abs1AVG 1991 §59 Abs1
Rechtssatz: Gebühren gemäß § 5b SPG können regelmäßig erst dann vorgeschrieben werden, wenn feststeht, in welchem zeitlichen und personellen Umfang die Überwachung erfolgte und wird im Regelfall erst nach durchgeführter Überwachung die Gebührenvorschreibung vorgenommen werden können, sodass diese not... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 08.11.2018 Norm: StVO 1960 §96 Abs6SPG §5a Abs1SPG §5b Abs1AVG 1991 §59 Abs1
Rechtssatz: Die zuständige Behörde hat zunächst nach der durchgeführten Überwachung und somit nach der Feststellung des zeitlichen und persönlichen Umfangs der Überwachung die insgesamt angelaufenen Gebühren dem Verpflichteten vorzuschreiben; soweit der Verpflichtete der (fristgerechten) Überweisung ... mehr lesen...