Entscheidungen zu § 96 Abs. 1 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/10 97/03/0245

An die Beschwerdeführerin erging der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 22. November 1994, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck als Straßenpolizeibehörde gemäß § 94b StVO beauftragt die Alpenstraßen AG zur Entschärfung eines Unfallhäufigkeitspunktes im Bereich der A 13, Brennerautobahn, Ausfahrt Esso-Tankstelle Gries a. Br. folgende Maßnahmen durchzuführen: 1. Die Trenninselspitze (Sperrfläche) bei der Tankstelleneinfahrt ist von km ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.12.1997

RS Vwgh 1997/12/10 97/03/0245

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §96 Abs1;
Rechtssatz: § 96 Abs 1 StVO beinhaltet keine Befugnis der Behörde, dem Straßenerhalter die Erfüllung bestimmter Maßnahmen vorzuschreiben, wie etwa nach § 98 Abs 3 StVO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997030245.X03 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.12.1997

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