RS Vwgh 1997/12/10 97/03/0245

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §96 Abs1;

Rechtssatz

§ 96 Abs 1 StVO beinhaltet keine Befugnis der Behörde, dem Straßenerhalter die Erfüllung bestimmter Maßnahmen vorzuschreiben, wie etwa nach § 98 Abs 3 StVO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030245.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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