Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §44 Abs1;StVO 1960 §53 Abs1 Z25;StVO 1960 §55;StVO 1960 §9 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Reichweite der gem § 9 Abs 5 StVO zu befolgenden Bodenmarkierungen ergibt sich im Verein mit der Kundmachung der entsprechenden Verordnung durch Aufstellen der Hinweistafel Fahrstreifen für Omnibusse die räumliche Ausdehnung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. November 1992, um 10.46 Uhr, in Wien 4., Operngasse 20-32, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und hiebei mit seinem Fahrzeug das genannte Straßenstück in der Längsrichtung vorschriftswidrig auf einem Fahrstreifen benützt, der den Fahrzeugen des Kraftfahrlinienverkehrs (Omnibusse, ausgenommen Taxi) vorbehalten se... mehr lesen...