I.1. In der Beschwerde vom 08. Mai 2003 wird Nachfolgendes vorgebracht: Innerhalb offener Frist erhebe ich die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen die widerrechtliche Anordnung und Veranlassung der Abschleppung meines PKW, G, am 28.3.2003 um 11.45 Uhr durch das Organ der Straßenaufsicht, Dienstnummer , Frau RI Y G, der Bundespolizeidirektion Graz, Motorisierte Verkehrsgruppe, G, im Bereich des Hauses in G (siehe beiliegende Skizze des Organes auf dem... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Hauseinfahrt ist immer auch eine Grundstückseinfahrt. Daher bezieht sich § 89a Abs 2a lit c StVO, wonach die Behörde ein Fahrzeug abzuschleppen hat, durch dessen Abstellung der Lenker eines sonstigen Fahrzeuges am Zufahren zu einer Grundstückseinfahrt gehindert ist, auch auf Hauseinfahrten. Schlagworte abschleppen Hauseinfahrt Grundstückseinfahrt mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt die Beschwerdeführerin ihren PKW derart vor einer Haus- bzw Betriebseinfahrt ab, sodaß die Benützung dieser Ein- bzw Ausfahrt auf Grund der Standposition des PKW's der Beschwerdeführerin durch andere PKW's unmöglich war, ist die vom einschreitenden Polizeibeamten veranlaßte Abschleppung nicht rechtswidrig. Dies vor allem im Hinblick auf die Bestimmungen der § 24 Abs 3 lit b, § 89 Abs 2, Abs 2a, § 94a Z 15 StVO. Eine Haus- und Grundstückseinfahrt ist dann vorhanden, wenn ... mehr lesen...