Beachte gleichlautende Entscheidung zu VwSen-107748/7/Br/Bk vom 12.09.2001 Rechtssatz: Das langjährige Dulden eines an sich rechtswidrigen Zustandes ist subjektiv tatseitig als schuldmildernd zu werden. Der objektive Unwertgehalt einer Werbung neben einer Straße die nur mit geringer Geschwindigkeit befahren werden kann bleibt hinter dem mit dem Tatbestand typisierten Unwert zurück. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Anbringen eines Schildes in der Größe von 2 m x 40 cm an einer Liegenschaft wo ein Betrieb sein Lager und Büro etabliert hat, fällt nicht unter das Verbot des § 84 Abs.2 StVO. Aufhebung und Einstellung. Schlagworte Innenwerbung, Betriebsstätte mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 84 Abs2 StVO 1960 sind außerhalb von Ortsgebieten Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 m vom Fahrbahnrand verboten (dies gilt jedoch nicht für die Nutzung zu Werbezwecken gemäß § 82 Abs3 litf (für die Nutzung der Rückseite von Verkehrszeichen ..)). Eine solche lag hier nicht vor, was jeweils auch zutreffend als negatives Tatbestandsmerkmal in den
Spruch: der Erstbehörde aufgenommen wurde. Diesem Wortlaut folgt, dass der Gesetzgeber dar... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Schuldvorwuf gemacht: "Sie haben es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma SL Ges.m.b.H. zu verantworten, daß über einen längeren Zeitraum, zumindest jedoch bis zum 4. Juli 1995, in Leutasch 1)im Bereich der unteren Weidachbrücke, aus Richtung Buchen kommend,eine Hinweistafel, auf den Spielpark Leutasch hinweisend, aufgestellt ist, o... mehr lesen...