Entscheidungsgründe: Am 22.5.1993 ereignete sich gegen 1,20 Uhr nachts im Gemeindegemeinde von St.Leonhard am Forst auf der Landeshauptstraße 106 ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte mit seinem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Ford Escort und der damals 16jährige Kläger als Fußgänger beteiligt waren. Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien zuletzt die Bezahlung von S 857.642 sA und die Feststellung ihrer Haftpflicht. Er brachte hiezu vor, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIfStVO §77 Abs2
Rechtssatz: Gegenüber dem krassen Fehlverhalten eines alkoholisierten und erheblich verspätet reagierenden Personkraftwagenlenkers tritt die einem Teilnehmer an einem nicht entsprechend § 77 Abs 2 StVO beleuchteten Zug anzulastende Sorglosigkeit vollständig zurück, sodaß ersterer den ganzen Schaden zu ersetzen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 17/98h Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §77 Abs2
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 77 Abs 2 StVO handelt es sich um eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 17/98h Entscheidungstext OGH 12.02.1998 2 Ob 17/98h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109655 Dokumentnumme... mehr lesen...