Entscheidungen zu § 76 Abs. 1 StVO 1960

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Erkenntnis 2023/3/9 VGW-031/087/975/2023, VGW-031/V/087/2380/2023

A. Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seine Richterin Mag. Dr. Zirm über den Verfahrenshilfeantrag betreffend die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch RA, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Innere Stadt, vom 24.11.2022, Zl. ..., betreffend Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.2.2023 den BESCH... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.03.2023

TE Lvwg Erkenntnis 2020/8/20 VGW-031/005/9291/2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Dr. Hason über die Beschwerde des Herrn A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat …, vom 22.06.2020, GZ: VStV/..., betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der StVO 1960, zu Recht e r k a n n t: I. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG eingestellt. II. Gemäß § 52 ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 20.08.2020

RS Lvwg 2020/8/20 VGW-031/005/9291/2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.08.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §45 Abs1 Z1StVO 1960 §76 Abs1
Rechtssatz: Stellt eine Person ihr Fahrrad ab, um eine andere Person zur Rede zu stellen, und hält sie sich dabei durchwegs in unmittelbarer Nähe ihres Fahrrades auf, so setzt sie ihren (eigentlichen) Weg nicht fort. Aufgrund dessen behält die Perso... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 20.08.2020

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