Mit Spruchpunkt I. des Bescheides vom 22. Juli 1993 erteilte der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr dem Erstbeschwerdeführer über seinen Antrag vom 1. Februar 1993 auf Übergang der Zuständigkeit gemäß Art. 15 Abs. 7 B-VG in Anwendung der Bestimmung des § 67 Abs. 3 StVO 1960 die Bewilligung zur Beförderung von Personen auf vier verschiedenen, ihren Marken nach bestimmten Fahrradanhängern für alle Straßen mit öffentlichem Verkehr im gesamten Bundesgebiet unter insgesa... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §66 Abs2a;StVO 1960 §67;
Rechtssatz: § 66 Abs 2a StVO gilt auch für den Fall der Beförderung von Anhängern mit Rennfahrrädern (hier: iZm der Frage der Zulässigkeit verschiedener Bedingungen unter denen die Beförderung von Personen auf bestimmten Fahrradanhängern bewilligt wurde). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:... mehr lesen...