1 Mit dem Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 24. September 2015 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, am 14. Juli 2015 um 16:52 Uhr in 1010 Wien, Opernring 4, Radweg, Richtung Babenbergerstraße ein Fixi-Fahrrad gelenkt zu haben, welches nicht vorschriftmäßig ausgerüstet gewesen sei, weil nicht zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen, mit denen auf trockener Fahrbahn eine mittlere Bremsverzögerung von 4 m/s2 bei einer Ausgangsgeschwindigke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FahrradV 2001;StVO 1960 §66 Abs1;
Rechtssatz: Die FahrradV 2001 richtet sich einerseits an jene Personen, die Fahrräder in Verkehr bringen, anderseits normiert die FahrradV 2001 im Zusammenhalt mit § 66 Abs. 1 zweiter Satz StVO 1960 auch Lenkerpflichten, die dann eintreten, wenn ein Fahrrad auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet wird (vgl. VfGH 2.3.2012, G 158/10).... mehr lesen...