Über Antrag des Beschwerdeführers erteilte ihm die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen mit Bescheid vom 24. April 1989 gemäß § 64 Abs. 1 und 2 StVO 1960 die Bewilligung zur Abhaltung sportlicher Veranstaltungen auf Straßen, und zwar dreier bestimmter Radrennen am 12., 13. und 14. Mai 1989. In diesem Zusammenhang verfügte dieselbe Behörde mit weiteren, ebenfalls unangefochten gebliebenen Bescheiden vom 24. bzw. 25. April 1989, daß gemäß § 96 Abs. 6 StVO 1960 diese vom Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs2;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Ordnet die Behörde nach § 64 Abs 2 StVO den Abschluß einer Haftpflichtversicherung aus Anlaß einer Sportveranstaltung an, so wird damit kein öffentliches Interesse an der Durchführung solcher Veranstaltungen selbst, sondern nur daran, daß allfällige aus solchen Veranstalt... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §64 Abs1;StVO 1960 §64 Abs2;StVO 1960 §96 Abs6;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß Veranstaltungen, "vorwiegend im privaten Interesse" iSd § 1 ÜberwachungsgebührenG gelegen sind, stellt kein Tatbestandsmerkmal des § 96 Abs 6 StVO dar, dies auch nicht unter Mitberücksichtigung der Normen des § 64 Abs 1 StVO und des § 6... mehr lesen...