Der Berufung wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird abgeändert und hat zu lauten: "Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, dem Kläger € 3.299,67 samt 4 % Zinsen seit 6. August 2006 binnen 14 Tagen zu bezahlen, wird abgewiesen. Der Kläger hat dem Beklagten zu Handen seiner Vertreter die mit € 3.115,46 (davon € 1.036,-- Barauslagen, € 346,58 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz binnen 14 Tagen zu ersetzen." Der Kläger hat dem Beklagten zu Handen ... mehr lesen...
Norm: StVO §§64 Abs3. 20
Rechtssatz: 1) Die Sorgfaltspflicht der Teilnehmer an einem behördlich genehmigten Radrennen bestimmt sich nach dem gedachten Verhalten eines gewissenhaften und einsichtigen Radrennfahrers. 2) Die Einhaltung sämtlicher Vorschriften der StVO würde den Sinn von Rennveranstaltungen ad absurdum führen. Entscheidungstexte 1 R 124/08t Entscheidungstext LG Klagenfu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im oben bezeichneten Verfahren ergangenen Urteil des Bezirksgerichtes Braunau am Inn vom 7.Oktober 1985, ON 16, wurde Roland G*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 21.April 1985 an einem Radrennen teilgenommen, bei dem auch die Innviertler Schnellstraße S 9 benützt wurde; alle Teilnehmer wußten, daß diese Straße nicht gänzlich abgesperrt werden durfte und dementsprechend ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 Abs1 A2StVO §64 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn die Behörde bei Bewilligung eines Radrennens auf öffentlichen Straßen keine Ausnahmen von den Verkehrsregeln gemäß § 64 Abs 3 StVO zuläßt, kann daraus füglich nicht abgeleitet werden, daß die Teilnehmer während der Veranstaltung sämtliche Vorschriften der StVO zu beachten hätten, zumal das Gesetz die Zulassung sportlicher Veranstaltungen ungeachtet dessen vorsieht, daß es dabei in einzeln... mehr lesen...