Entscheidungsgründe: Am Mittwoch, dem 27. 8. 2003, ereignete sich gegen 14.05 Uhr in der als Sackgasse gekennzeichneten Parkstraße in Mödling ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin des von ihrem Ehemann gehaltenen PKWs BMW 525tds, Kennzeichen *, und der Erstbeklagte als Lenker und Halter des bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs Audi A4, Kennzeichen * beteiligt waren. Die von der Enzersdorfer Straße erreichbare Fahrbahn der Parkstraße ist 7,8 m bre... mehr lesen...
Norm: StVO §43 Abs1 litcStVO §62
Rechtssatz: Durch die Schaffung einer Ladezone wird dem öffentlichen Verkehr gewidmeter Straßengrund einer primär privaten Wirtschaftstätigkeit zugänglich gemacht. Sie setzt gemäß § 43 Abs1 lit c StVO ein (auf die Abwicklung von Ladetätigkeiten im Sinne des § 62 StVO gerichtetes) „erhebliches wirtschaftliches Interesse" umliegender Unternehmungen voraus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §62
Rechtssatz: 1) Der Verkehr darf durch eine Ladetätigkeit nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2) Das Abstellen eines Fahrzeuges auf der linken Seite einer fünf Meter breiten Einbahn stellt eine Behinderung des Verkehrs dar, die - auch wenn der Zweck des Haltens eine Ladetätigkeit war - nicht toleriert werden kann. VwGH vom 15.04.1964, Zl 2178/63; Veröff: ZVR 1964/249 S 296 Entscheidungstexte ... mehr lesen...