In der Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos Feldkirchen vom 1.5.1998, GZ.: P 259/98, ist Herrn H W unter anderem eine Übertretung des § 60 Abs 3 der StVO zur Last gelegt worden, da dieser in Verdacht stand an einem genau angegeben Tatort und Tatzeitpunkt mit seinem Fahrrad auf einem Gehsteig gefahren zu sein und es als Lenker des Fahrrades unterlassen zu haben, bei Sichtbehinderung (während der Dämmerung, bei Dunkelheit, bei Nebel, etc.) das Fahrrad zu beleuchten. Nach Abführung eines Er... mehr lesen...
Rechtssatz: § 60 Abs 3 StVO schreibt unter den normierten Voraussetzungen vor, dass Fahrzeuge ausschließlich auf der Fahrbahn zu beleuchten sind. Daher kann ein Radfahrer, der mit einem unbeleuchteten Fahrrad einen Gehsteig - und somit nicht die Fahrbahn - befährt, diese Bestimmung nicht übertreten. Schlagworte Fahrzeug Beleuchtung Gehsteig mehr lesen...