Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.07.2020 Norm: StVO 1960 §5a Abs2
Rechtssatz: Die Kostenregelung des § 5a Abs 2 StVO weicht von der des § 64 Abs 3 VStG ab, weil die Kosten nicht im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens entstanden sind, sondern bereits vor dessen Einleitung. Für die von § 5a Abs 2 StVO erfassten Kosten fehlt eine dem § 66 Abs 1 VStG vergleichbare Regelung, wonach die Kosten von der Behörde z... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Herzog über die Beschwerde des C G S, S, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Peter Sixt, Graz, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft D vom 11.03.2020 betreffend eine Übertretung der StVO, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis – ausgenommen die Entsc... mehr lesen...