Auf Grund der Beschwerde (einschließlich der angeschlossenen Auszüge aus dem Verwaltungsverfahren, insbesondere der Lichtbilder) und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. September 2004 auf der Inntalautobahn A 12 in S ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31;StVO 1960 §44b Abs1 litc;StVO 1960 §57 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/02/0280
Rechtssatz: Gemäß § 44b Abs. 1 lit. c StVO 1960 dürfen (ua.) die Organe der Straßenaufsicht bei unvorhersehbar eingetretenen Ereignissen, wie zB. Unfällen, die eine besondere Verkehrsregelung (zB. Umleitu... mehr lesen...