IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde der A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Juni 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Straßenverkehrsordnung 1960, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als die von der Behörde in den Spruchpunkte... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.10.2021 Norm: StVO 1960 §52 lita Z1StVO 1960 §54 Abs1StVO 1960 §99 Abs3
Rechtssatz: Das Wort „Anrainerverkehr“ lässt nach der Rsp die Auslegung zu, dass „damit auch der mit den Anrainern bloß in Zusammenhang stehende und diesen betreffenden Verkehr vom Fahrverbot ausgenommen ist, also der Verkehr für die Anrainer zu den Anrainern, sodass von der Ausnahme auch Besucher und ... mehr lesen...