Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2006 wurden dem Beschwerdeführer unter Berufung auf § 89a Abs. 2, Abs. 2a lit. d und Abs. 3 StVO Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges vorgeschrieben, weil dieses (zu 2/3) am 23. Juni 2004 um 02.15 Uhr in Salzburg, Münzgasse 1, auf einem gemäß § 43 Abs. 1 lit. d StVO verordneten "Behindertenparkplatz" abgestellt gewesen sei, ohne dass im Fahrzeug ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §52 Z13a litc Abs1;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: Den Kraftfahrzeuglenker trifft die Pflicht zur gehörigen Aufmerksamkeit und er hat im Zweifel das Abstellen des Fahrzeuges zu unterlassen (Hinweis E 23.9.1994, 94/02/0286). Europea... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4;StVO 1960 §43 Abs1 litd;StVO 1960 §52 Z13a litc Abs1;StVO 1960 §52 Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a litd;StVO 1960 §89a Abs3;
Rechtssatz: Den Kraftfahrzeuglenker trifft die Pflicht zur gehörigen Aufmerksamkeit und er hat im Zweifel das Abstellen des Fahrzeuges zu unterlassen (Hinweis E 23.9.1994, 94/02/0286). Europea... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K vom 11. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. April 2003 um 23.40 Uhr in K auf der A-12 bei km 24,000 in Fahrtrichtung Westen als Lenker eines näher bezeichneten Lastkraftwagens mit über 7,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht entgegen den Bestimmungen des § 30 Abs. 1 Z. 4 Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) iVm § 3 der Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 2002, BGBl. II Nr. 359/2002... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: IG-L 1997 §14 Abs1 idF 2002/I/102;IG-L 1997 §14 Abs6 idF 2002/I/102;StVO 1960 §52 Abs1;
Rechtssatz: Zum Inhalt der im § 14 Abs 6 IG-L angesprochenen "Anordnungen gemäß Abs 1" gehört auch ihr zeitlicher Geltungsbereich. Dieser hat daher Teil der Kundmachung der Anordnungen durch Straßenverkehrszeichen zu sein. European Case... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 litn;StVO 1960 §52 Abs1;
Rechtssatz: Besteht die Beschilderung eines allgemeinen Fahrverbotes - ausgenommen Autoschalterzufahrt (hier: Bank) mit KFZ bis 1,5 Tonnen -, so verantwortet der Lenker der zuvor zunächst den Fahrzeugschalter in Anspruch nimmt, dann aber nicht sogleich weiterfährt, sondern sein Fahrzeug in der Straße an anderer Stelle parkt, um s... mehr lesen...