Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 StVO dürfen Straßenverkehrszeichen unter anderem nicht unbefugt angebracht werden. Allerdings ist dem Straßenverkehrszeichen "Fahrverbot" nach § 52 lit a Z 1 StVO ein Schriftzug wie "Privatweg" im weißen Feld fremd. Daher stellt ein Zeichen mit rotem Rand, das auf dem weißen Feld der Tafel den Schriftzug "Privatweg" aufweist und auf einer von einem Zaun eingefriedeten Liegenschaft außerhalb einer Straße mit öffentlichem Verkehr angebracht wurde, kein Verbotszei... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde der H R zur Last gelegt, sie habe, wie am 31.01.2007 festgestellt worden sei, auf dem Grundstück Nr. 98 der KG N,OG B G, eine Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs - Verbotszeichen gemäß § 52 lit a Z 1 StVO mit der Aufschrift Privatgrund - somit ein Verkehrszeichen links von der Gemeindestraße auf dem Grundstück Nr. 1026, KG N, unbefugt angebracht, um den auf den öffentlichem Gut regulär fahrenden Verkehrsteilnehmern rechtswidrig den Ein... mehr lesen...