Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erkennt durch sein Mitglied Mag. Claudia Brugger über die Beschwerde des F W, L, vertreten durch RA Dr. Arnold Trojer, Dornbirn, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 23.04.2018 betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2018 Norm: FSG 1997 §7 Abs1 Z1FSG 1997 §7 Abs3 Z3FSG 1997 §24 Abs1 Z1StVO 1960 §46 Abs4 litf
Rechtssatz: Im Hinblick auf den demonstrativen Charakter der in § 7 Abs 3 Z 3 FSG normierten Aufzählung bestehen keine Zweifel daran, dass auch das Rückwärtsfahren auf der Autobahn (Pannen- und Beschleunigungsstreifen) an sich geeignet ist, besonders gefährliche Verhältnisse her... mehr lesen...
Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Wischenbart über die Beschwerde des Z B, L, vertreten durch Pichler Rechtsanwalt GmbH, Dornbirn, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft D vom 26.03.2018, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. Gegen dieses Erkenntnis ist gem... mehr lesen...