Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 1.2.1995 um 15.15 Uhr in Mitterdorf, auf der S 6, auf der Richtungsfahrbahn Klagenfurt - Wien als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen MZ - 5 VHD (PKW) 1.) bei Straßenkilometer 42,304 die durch Straßenverkehrszeichen im dortigen Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 30 km/h überschritten und 2.) bei Straßenkilometer 42,1 das mittels erhobenen Armes gegeben... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Absicherung einer Gerichtskommission stellt keine unaufschiebbare Verkehrsbeschränkung im Sinne des § 44 b Abs 1 StVO dar, wenn das betreffende gerichtliche Ersuchen (bereits) rund fünf Wochen vor dem Tagungstermin bei der zuständigen Straßenmeisterei erfolgte, wobei das an das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr weitergeleitete Fax weder einen konkreten Ort (s. ...Gerichtsverhandlung von Km 42,2 bis Km 41,6...), noch i... mehr lesen...